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Der Master Yachting GmbH beauftragt den Kreativen/hat den Kreativen beauftragt mit der Erstellung folgender Werke: Kolumnen, Webinhalten, Werbebroschüren, Fotoaufnahmen, red. Artikeln oder Texte für Broschüren.
2 Nutzungsrechte
2.1
Der Kreativen räumt dem Master Yachting GmbH an den unter 1 bezeichneten Werken das unwiderrufliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich nicht beschränkte, ausschließliche (exklusive) Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten einschließlich aller Nebenrechte an allen urheberrechtlich oder in sonstiger Weise geschützten Leistungen (insbesondere an diesbezüglichen anderen etwaigen Schutzrechten), die er gemäß dieser Vereinbarung erbringt, ein. Dies umfasst insbesondere das Recht
- zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Leistungen in Printmedien aller Art, in Offline-Medien
(z.B. CD-ROM, CDI) und Online-Medien (Internet, Intranet etc.),
- zur Aufnahme in elektronische Datenbanken einschließlich des right of making available,
- zur sonstigen Vervielfältigung und Verbreitung, insbesondere die Leistungen auf magnetische und/oder
elektronische Speichermedien zu übertragen und diese wiederzugeben,
- zum Merchandising,
- zur Bearbeitung und sonstigen Umgestaltung
- zur gewerblichen oder nicht gewerblichen Verleihung oder Vermietung von Vervielfältigungsstücken,
- der Verwendung der Leistungen zur Werbung, insbesondere zur Werbung für Waren und
Dienstleistungen von Master Yachting, in jeder erdenklichen Art.
Der Master Yachting GmbH ist auch berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen und Rechte auf Dritte zu übertragen.
2.2
Der Kreative garantiert, dass er berechtigt ist, über die im Rahmen dieser Vereinbarung an Master Yachting eingeräumten Rechte allein und uneingeschränkt, vor allem frei von Rechten Dritter verfügen zu können und dass er über diese Rechte nicht bereits – weder ganz noch teilweise – verfügt hat bzw. künftig anderweitig verfügen wird. Die vorstehende Garantie gilt insbesondere auch in Bezug auf die mögliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Der Kreative hat insbesondere auch dafür zu sorgen und garantiert dies hiermit zugleich, dass er von etwaig eingeschalteten Erfüllungsgehilfen, Subunternehmern etc. die erforderlichen Rechte eingeholt hat bzw. rechtzeitig einholen wird.
2.3
Der Kreative wird die Regeln der journalistischen Sorgfalt bei der Erstellung der Leistungen beachten und alle Inhalte gewissenhaft auf die erkennbare Verletzung von Persönlichkeitsrechten überprüfen. Der Kreative wird Master Yachting von jeder Haftung im Zusammenhang mit einer möglichen Inanspruchnahme durch Dritte wegen behaupteter Verletzung von Urheberrechten, Designrechten, sog. ergänzenden Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten des geistigen Eigentums aufgrund der vom Kreativen erstellten Inhalte vollumfänglich freistellen (es sei denn, der Kreative hat Master Yachting zuvor ausdrücklich schriftlich auf mögliche Risiken in diesem Zusammenhang hingewiesen). Dies umfasst auch eine Freistellung von allen erforderlichen Kosten für eine Rechtsverteidigung.
2.4
Das Nutzungsrecht geht auf Master Yachting spätestens mit Entstehung des Werkes oder mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung über, je nachdem was zuletzt eintritt.
2.5
Der Kreative hat das Recht, die für Master Yachting erstellten Werke und Kopien/Abbildungen der Werke für seine Eigenwerbung zu verwenden.
3 Änderungen
Master Yachting GmbH ist zu Umgestaltungen und Bearbeitungen in jeglicher Form befugt, es sei denn, dass derartige Abänderungen die Persönlichkeitsrechte des Kreativen oder Rechte, die die Berufsausübung des Kreativen betreffen, verletzen würden.
4 Namensnennung
Der Kreative verzichtet auf sein Recht, als Urheber im Kontext zu seinen Werken ausgewiesen zu werden.
5 Vergütung
5.1
Master Yachting GmbH zahlt dem Kreativen eine pauschale Vergütung zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Die Vergütung ist nach Fertigstellung des Werkes und Rechnungstellung innerhalb
von 20 Kalendertagen fällig und zahlbar ohne Abzüge.
5.2
Sonstige auftragsbezogene Leistungen wie Einholung und Vergleich von Angeboten, Recherchen,
Reinzeichnungen, Andrucke, Versand, Versicherung etc. werden nach vorheriger Zustimmung nach
Zeitaufwand mit einem Stundensatz von bis zu 35,- Euro in Rechnung gestellt und von
Master Yachting gesondert vergütet.
6 Fremdleistungen
Soweit erforderlich erstellt der Kreativen eine Liste der zur Auftragserfüllung notwendigen Fremd-
leistungen und legt sie Master Yachting zur Genehmigung vor. Der Kreative ist nach Genehmigung
berechtigt, diese Leistungen im Namen und für Rechnung von Master Yachting zu bestellen.
7 Eigentum, Rückgabepflicht
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden mit der Einräumung von Nutzungsrechten zugleich auch
die Eigentumsrechte übertragen.
8 Herausgabe von Daten
Der Kreativen wird Datenträger, Dateien und Daten, die die unter 1 bezeichneten Werke enthalten,
unentgeltlich an Master Yachting herausgeben.
9 Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
9.2 Ist eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht.





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